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Re: arbeitgeber und kündigubgsschtzklage

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Zitat
Lacrima87


Ich hab mir das jetzt nochmal durchgelesen.
Du sagst, du hast eine Fahrzeit von 2 Stunden täglich und du musst laut Beschluss die Kinder um 18:30 Uhr abholen, aber du musst täglich bis 18 Uhr arbeiten.
Was ich jetzt an alledem nicht verstehe ist, warum hast du denn diese Arbeit überhaupt angenommen? Ich mein, die war doch vorher schon bewusst, dass du diese Arbeitszeiten wirst und dass das mit deiner Fahrzeit sich nicht mit der Abholung deiner Kinder vereinbaren lässt. oder das mit dem Urlaub in der Zeit um Weihnachten, die muss doch klar sein, dass du in der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub hast?
Also entweder hab ich da jetzt bei dir irgendwas nicht verstanden, oder ich stehe da ein wenig auf dem Schlauch.

Nichts desto trotz finde ich das Verhalten deines Arbeitgebers auf gar keinen Fall richtig, was für Sachen mit deinen Termin angeht, oder einen Pausen. Aber da du ja einen Anwalt hast, wird er das sicherlich zu deinen Gunsten klären können.

Dass der AG sich nicht an bestehende Gesetze hält, ist klar. Darüber muss man keine Worte verlieren.

Abgesehen davon habe ich mir aber die gleichen Fragen gestellt.
Wieso nimmt man so einen Job an, wenn man weiß, dass solche Arbeitszeiten nicht mit der Kinderbetreuung zusammenpassen? Wieso nimmt man so einen Job an, wenn man gerade schwanger werden möchte?
Seit wann bist Du schwanger und wie lange weißt Du es? Wo hast Du vorher gearbeitet und warum arbeitest Du da nicht mehr?
Auch die Sache mit dem Gerichtsbeschluss, wo Betreuungszeiten von Kindern verschiedener Eltern zusammen geregelt werden, leuchtet mir nicht ein. Ich habe schon verstanden, dass Du meinst, der Richter hätte die Abholzeit an die der Stieftochter angepasst, aber das macht ja null Sinn, denn zwischen Dir und der Stieftochter und Deinen Kindern und Deinem Freund besteht doch gar kein verwandtschaftliches Verhältnis, offenbar seid ihr nicht mal verheiratet. Wieso sollte es den Richter, der über Deine Kinder verhandelt, interessieren, wann Dein aktueller Freund seine Tochter abholt... - vor allem, wenn er Deine Kinder ja gar nicht abholen darf. Hätte ja auch sein können, dass ihr euch schnell wieder trennt etc. Kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter nach so was sich richtet. Eine Juristin bin ich nicht, aber sowohl die schon vorher festgelegte Geldbuße als auch die Tatsache, dass ein Verfahrensunbeteiligter, nàmlich Dein Freund, in dem Gerichtsbeschluss auftaucht, obwohl er weder mit Dir, noch mit Deinen Kindern, noch mit dem Vater der Kinder verwandt oder verschwägert ist, finde ob komisch.

Letztlich ist doch aber alles machbar,Dein Anwalt regelt das Juristische, Du kannst Deinem FA die Lage erklären und um vorübergehende Krankscheibung bitten, bis die Sache sich geklärt hat. Wenn Du dann dort weiterarbeiten kannst/möchtest (möglicherweise wird Dir ja auch ein Aufhebungsvertrag angeboten), muss Dein AG sich natürlich an das Mutterschutz-Gesetz halten und Dir einen schwangerengerechten Arbeitsplatz anbieten oder Dich ins BV schicken. Ansonsten hast Du wiederum juristische Handhabe.

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