Zitat
Junge2014
[...]Das Beschäftigungsverbot hat nichts damit zu tun, dass mein Sohn krank ist.
Das Beschäftigungsverbot würde ich bekommen, weil ich Erzieherin bin und weil ich eine Risikoschwangere bin (Diabetes). [...]
In erster Linie scheint das BV wohl wegen des Berufs ausgesprochen zu werden. Wobei ich immer dachte, dass das nur gilt, wenn man gegen diverse Kinderkrankheiten, Ringelröteln, CMV o.Ä. keine Immunität hat.
Was ja auch erstmal wieder zu überprüfen wäre ....
VG, Luzie